FAQ

Erläuterungen

Energiebilanzen stellen den mengenmäßigen Fluß der Energieträger von der Aufkommens- über die Umwandlungs- bis zur Endverbrauchsseite bilanzmäßig dar.
Für energiepolitische und energiewirtschaftliche Entscheidungen sowie für Prognosen über die Entwicklung des Energiebedarfs sind sie eine wesentliche Voraussetzung.
Aus den Energiebilanzen können wesentliche Erkenntnisse über

  • Höhe und Struktur des Energieverbrauchs,
  • seine Veränderungen,
  • über den Beitrag der verschiedenen inländischen und importierten Energieträger zu seiner Deckung,
  • über die Umwandlung von Energieträgern und
  • über die Aufteilung des Endenergieverbrauchs auf die Verbrauchssektoren

entnommen werden.

Ab dem Jahr 1950 sind die Energiebilanzen in natürlichen- und in Steinkohleneinheiten (SKE), sowie ab 1982 in Joule (J) für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden. 

Die Energiebilanzen werden seit 1991 für das vereinte Deutschland vorgelegt, aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen aber bis einschließlich 1994 zusätzlich auch noch getrennt für die alten und neuen Länder. Die Bilanzen für die neuen Länder einschl. Berlin-Ost entsprechen in Aufbau und Methodik der für das frühere Bundesgebiet. Angaben über die Struktur des Energieverbrauchs und die Primärenergiegewinnung sind fester Bestandteil einer Auswertung der Energiebilanzen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den folgenden vier Unterseiten.

Für einen Überblick sind hier noch diese Informationen abrufbar: