infoplus 01|2023

Import­ab­hän­gig­keit bleibt hoch / Zukunfts­per­spek­ti­ven

Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz 2020

Berech­nung einer vor­läu­fi­gen Ver­si­on der Ener­gie­bi­lanz zum Berichts­jahr 2020 und Ver­gleich zu spä­te­ren defi­nier­ten Daten­stän­den

Die Stu­die unter­sucht ob es mög­lich ist eine vor­läu­fi­ge Ener­gie­bi­lanz für das Berichts­jahr 2020 zum 15. Febru­ar 2021 zu erstel­len. Die­se soge­nann­te Pilot-Früh­schät­zung soll bei ent­spre­chend brauch­ba­ren Ergeb­nis­sen als Berech­nungs­ba­sis für die ⁠Treibhausgas⁠-Vorjahresschätzung des Umwelt­bun­des­amts die­nen. Dafür baut sie auf allen bis dahin ver­füg­ba­ren Ener­gie­sta­tis­ti­ken auf und ergänzt die zu die­sem frü­hen Zeit­punkt noch nicht vor­lie­gen­den amt­li­chen Daten mit geeig­ne­ten Schätz­me­tho­den und Model­lie­run­gen. Die Güte die­ser Pilot-Früh­schät­zung wird anhand der Abwei­chun­gen gemes­sen, die im Ver­gleich zur spä­ter erstell­ten Schätz­bi­lanz (Stand 06/2021) und der end­gül­ti­gen Ener­gie­bi­lanz (Stand 02/2022) der AG Ener­gie­bi­lan­zen auf­tre­ten.

Die Rele­vanz der Fra­ge­stel­lung ergibt sich aus § 5 des Kli­ma­schutz­ge­setz, nach­dem es dem Umwelt­bun­des­amt obliegt, bereits bis zum 15. März eines jeden Jah­res die Emis­si­ons­da­ten des vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­res an den Exper­ten­rat für Kli­ma­fra­gen zu über­sen­den.